Diesen Artikel können Sie Ihrem Buchhalter ruhig weiterleiten: der buchhalterisch-steuerliche Kern der Gruppen-Krankenversicherung in zehn Fragen, mit Verweisen auf die tieferen Artikel.
Zur Besteuerung
- 1. Wie wird die Prämie besteuert? Als einzeln bestimmte Zuwendung: auf das 1,18-Fache der Prämie 15 % ESt + 13 % Sozialbeitrag = 33,04 %, ausschließlich auf Zahlerseite (Herleitung).
- 2. Erscheint das in der Lohnbuchhaltung? Auf dem Lohnzettel des Mitarbeiters erscheint kein Posten, und es fallen weder Steuer noch Beitrag an – die den Zahler treffende Abgabe (ESt + Sozialabgabe) muss der Arbeitgeber jedoch in der monatlichen sogenannten „08er"-Meldung ausweisen und abführen.
- 3. Wann entsteht die Steuerpflicht? Bei der Prämienzahlung; unterjährige Bewegungen folgt die monatliche Prämienkorrektur (Artikel).
- 4. Wovon hängt ab, dass es wirklich 33,04 % sind? Vom echten Gruppencharakter – bei individueller Wahl droht die Gehalts-Umqualifizierung (Checkliste).
Zur Körperschaftsteuer und Buchhaltung
- 5. Ist die Prämie anerkannte Ausgabe? Ja, wenn die versicherte Person Mitarbeiter, Geschäftsführungsorgan oder persönlich mitwirkender Gesellschafter ist (Körperschaftsteuer-Artikel).
- 6. Und der Familienanteil? Nicht anerkannt – entweder Steuerbasis-Erhöhung oder (Standard) Mitarbeitererstattung (mit Rechenbeispiel).
- 7. Wohin buchen? Sonstiger Personalaufwand + lohnnebenkostenartige Abgabe; bei Jahresprämie mit Abgrenzung (Kontierung).
- 8. Was ist die Belegbasis? Prämienrechnungen, Prämienbescheinigung des Versicherers und die Personalmeldungen – einmal jährlich mit Hauptbuch-Abgleich.
Zu den Grenzfällen
Hat der Buchhalter über das Obige hinaus Fragen, stimmen wir uns gern auch direkt mit ihm ab – der gut informierte Buchhalter ist der beste Verbündete des Programms.
Informativer Inhalt, keine Steuerberatung; die individuelle Verbuchung finalisiert der Buchhalter des Kunden.
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