Beim Wort „Gruppe" denken viele an Dutzende Köpfe – dabei funktioniert die Steuerregel schon ab 2 Versicherten. Bei den kleinsten Unternehmen stellen sich aber einige Fragen schärfer als anderswo.
Dasselbe wie 200: Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, der Versichertenkreis ist mit objektiven Kriterien bestimmt (z. B.: alle Mitarbeiter), und die Pro-Kopf-Prämie ist wegen der Konstruktion nicht eindeutig bestimmbar. Bei kleiner Zahl ist besonders wichtig, dass der Beitritt nicht wie individuelle Auswahl wirkt – bei 2 Personen kommt der Verdacht des Kollektivschirms leichter auf, deshalb muss die Strukturierung makellos sein.
Die Körperschaftsteuer-Anerkennung gilt für Mitarbeiter, Geschäftsführungsorgane und persönlich mitwirkende Gesellschafter – die typische Familien-Kft. (Geschäftsführer + Gesellschafter) kann also in den günstigen Kreis passen, wenn die Rechtsverhältnisse in Ordnung sind. Die Details im Körperschaftsteuer-Artikel.
Die Aufnahme-Minima der Versicherer unterscheiden sich, und nicht jeder nimmt sehr kleine Gruppen. Am Markt existieren zugleich ausgesprochen kleingruppen-taugliche, paketierte Produkte – es lohnt sich, im Beratungsgespräch zu erfragen, wo aktuell die Tür für 2–5–10 Personen offen ist und zu welchen Bedingungen. Das breitere Bild der Mitarbeiterzahl-Frage zeichnet unser KMU-Artikel.
Die Pro-Kopf-Prämie kann bei kleiner Gruppe höher sein, die Maßschneiderung enger. Dafür regelt der Eigentümer-Geschäftsführer den Gesundheitszugang für sich und seine Schlüsselperson mit günstiger Besteuerung – was als Einzelversicherung aus dem Nettoeinkommen deutlich teurer käme. Die Rechnung ist einfach, und wir führen sie gern mit Ihren Zahlen durch.
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