Unsere Steuerartikel verweisen mehrfach auf die Dreiteilung der Information der ungarischen Steuerbehörde vom 14. Mai 2020. Dieser Artikel macht die Einteilung greifbar: acht typische Situationen und wohin sie fallen – denn die Kategorie entscheidet, ob die Last 33,04 % oder fast 70 % beträgt.
Die drei Kategorien in je einem Satz
- Einzelversicherung: nach dem Rechtsverhältnis besteuert – im Arbeitsverhältnis als Gehalt.
- Kapitalbildende Gruppe (Sparen): ebenfalls nach Rechtsverhältnis, weil der Pro-Kopf-Sparanteil bestimmbar ist.
- Risiko-Gruppe: einzeln bestimmte Zuwendung (33,04 %), weil die Pro-Kopf-Prämie nicht eindeutig bestimmbar ist.
Acht Situationen – welche Kategorie?
- Das Unternehmen schließt für alle Mitarbeiter eine ambulante Deckung mit Band-Tarifierung → Risiko-Gruppe. ✓
- Das Unternehmen schließt einen „Rahmenvertrag", aber jeder Mitarbeiter entscheidet selbst über den Beitritt und wählt ein Paket → Kollektivschirm = individuell. ✗
- Führungsstufe an die Position gebunden, mit objektiven Kriterien → Risiko-Gruppe. ✓
- Das Unternehmen übernimmt die Prämie der bestehenden Einzelversicherung des Mitarbeiters → individuell. ✗
- Gruppenvertrag mit Sparelement, mit individuell geführtem Kontowert → der Sparteil ist kapitalbildend = nach Rechtsverhältnis. ✗ (der Risikoteil kann günstig bleiben)
- Gruppen-Lebens- und Unfallversicherung fürs ganze Team → Risiko-Gruppe. ✓
- Familienprämie mit Mitarbeitererstattung → Privatausgabe des Mitarbeiters, keine Arbeitgeber-Zuwendungsfrage. –
- Kft. mit 2 Personen, beide im Arbeitsverhältnis, gleiche Deckung → Risiko-Gruppe, wenn die Strukturierung stimmt (2-Personen-Artikel). ✓
Die Lehre
Die Kategorie entscheidet nicht der Name, sondern der Inhalt – der häufigste Umqualifizierungsgrund ist die versteckte individuelle Wahl (Kollektivschirm). Kommt Ihnen eine der acht bekannt und unsicher vor, lohnt die Durchleuchtung der Vertragsstruktur – vor der Angebotsanfrage, nicht bei der Steuerprüfung.
Informativer Inhalt, keine Steuerberatung; die zitierte Information und die Ministeriums-Stellungnahmen erscheinen auch in den Versicherer-Publikationen.
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