Das ist eine der häufigsten – und persönlichsten – Fragen jeder Mitarbeiterinformation. Die Antwort ist im Kern eine gute Nachricht, muss aber präzise formuliert werden, denn in den Details stecken erhebliche Unterschiede.
Beim Gruppenvertrag gibt es zum Beitritt typischerweise keine Gesundheitserklärung, keinen Fragebogen, keine ärztliche Untersuchung: Das Team tritt in einem Zug, administrativ bei. Das heißt: Auch der Kollege bekommt Deckung, den eine Einzelversicherung wegen einer chronischen Krankheit nicht oder nur mit Ausschlüssen und Zuschlag aufnähme.
Bei den ambulanten Leistungen, die den Kern der Pakete bilden – Facharzt, Labor, Diagnostik –, ist die Vorerkrankung typischerweise kein Ausschlussgrund: Der Kollege kann die Versorgung auch mit seiner bestehenden Beschwerde nutzen. Wer mit Bluthochdruck in Betreuung ist, kommt also im Rahmen des Pakets zum Kardiologen.
Bei stationären, operativen und bestimmten hochwertigen Deckungen können die Versicherer Wartezeiten und Ausschlüsse anwenden – diese unterscheiden sich je Versicherer erheblich, einer der wichtigsten Kleingedruckt-Unterschiede am Markt. Mancherorts gilt für bestehende Zustände eine längere Wartezeit, anderswo ein gezielter Ausschluss. In unserer Vergleichstabelle markieren wir das in eigener Zeile.
Zwei ehrliche Sätze: „Die ambulante Versorgung kannst du auch mit deiner bestehenden Beschwerde nutzen" und „bei den OP-/Stationär-Teilen kann es Wartezeiten geben – die Details findest du in deiner einseitigen Zusammenfassung". Das Vertrauen hängt daran, dass keine der beiden Hälften verschwiegen wird. Mehr Fragen und Antworten in unserem Mitarbeiterinfo-Artikel.
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