Gesundheitsdaten sind nach DSGVO personenbezogene Daten besonderer Kategorie – der am stärksten geschützte Kreis. Die gute Nachricht: Die gut gebaute Gruppen-Krankenversicherung funktioniert so, dass der Arbeitgeber solche Daten gar nicht verarbeiten muss. Sehen wir uns die Aufstellung an.
Für das Programm braucht das Unternehmen administrative Daten: wer versichert ist, auf welcher Paketstufe, ab wann. Dafür genügen die Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Rechtsverhältnis) – Gesundheitsdaten sind nicht nötig, und sie dürfen auch nicht zum Unternehmen gelangen. Für den Beitritt gibt es keine Gesundheitserklärung, die Frage stellt sich also gar nicht.
Alle Daten rund um die Versorgung – Beschwerde, Untersuchung, Befund – bleiben zwischen dem Kollegen, dem Versorgungskoordinator, der Klinik und dem Versicherer, auf deren eigenen Rechtsgrundlagen. Der Arbeitgeber sieht davon nichts und darf auch nicht nachfragen: weder wer wann beim Arzt war, noch warum.
Im Datenschutzhinweis soll die mit dem Benefit verbundene Datenübermittlung erscheinen (Stammdaten an den Versicherer, auf Rechtsgrundlage Vertragsvorbereitung und -erfüllung); der Prozess der Personalmeldung soll dokumentiert sein; und die Daten sollen direkt zum Versicherer gehen – ohne Umweg, ohne externes Tabellensammeln. So baut sich auch bei uns die Monatsroutine auf: Die Vorlage geben wir, die Daten gehen von HR direkt zum Versicherer.
Informativer Inhalt, keine Rechtsberatung – die Datenschutzdokumente des Unternehmens mit einem Datenschutzexperten prüfen lassen.
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